HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU WASSERSCHÄDEN, Verstopfungen und anderen sanitären Notfällen in der Deutschschweiz
Willkommen auf unserer Seite mit häufig gestellten Fragen (FAQ).
Hier finden Sie Antworten auf die gängigsten Fragen rund um unseren Sanitärnotfalldienst und unsere Dienstleistungen.
Wir möchten Ihnen helfen, alle Unklarheiten zu beseitigen und Ihnen das Vertrauen geben, dass wir Ihre sanitären Anliegen kompetent und zuverlässig behandeln.
1. Wasserzufuhr abstellen
2. Wasser beseitigen
3. Einrichtung retten
4. Schaden dokumentieren
5. Ein Fachunternehmen kontaktieren
Die Dauer der Reparaturen kommt ganz auf den Einzelfall an und ist individuell verschieden. Grob kann man sagen, dass wenn es sich nur um feuchte Wände und Böden handelt, diese in einigen Tagen getrocknet werden können. Schäden der Bausubstanz im Mauerwerk können längere Zeit (Wochen bis
Monate) in Anspruch nehmen.
Haus- oder Wohnungseigentümer verfügen in der Regel über eine Gebäudeversicherung, die für die
Kosten der Bausubstanz im Falle von einem Wasserrohrbruch aufkommen muss. Für den Mieter kommt die Hausratsversicherung für die Schäden an der Einrichtung auf.
Bei den Versicherungen unterscheidet man zwischen der Gebäudeversicherung durch den Eigentümer und der Hausratsversicherung des Mieters. Die Hausratsversicherung übernimmt die Kosten für die Einrichtung und die Gebäudeversicherung die Kosten für die Bausubstanz und weitere Schäden am Gebäude. Liegt die Ursache des Schadens bei einem Nachbarn, dann wird die private Haftpflichtversicherung des Nachbarn für die Kosten aufkommen müssen.
Im Falle eines Wasserschadens sollten Sie umgehend ein darauf spezialisiertes Unternehmen anrufen. Dieser zeigt sich meist durch feuchte Flecken an den Wänden, die zum Beispiel durch einen Rohrbruch hervorgerufen werden: Warten Sie nicht lange und kontaktieren Sie umgehend einen Sanitärnotdienst. Der Sanitärnotdienst wird sich schnellstmöglich um die Reparatur der Rohre kümmern und weitere Vorsichtsmassnahmen treffen, dass in Zukunft kein erneuter Schaden eintreten kann.
Für Verstopfungen, die auf einen vertragsgemässen Gebrauch zurückzuführen sind, ist der Vermieter zuständig. Sollte die Verstopfung also durch den normalen Haarverlust beim Duschen oder durch anders nicht zu beseitigende Essensreste beim Geschirrspülen entstehen, haftet der Mieter nicht.
Notfallnummer
+41 44 500 81 14
Telefon Büro
+41 62 511 22 54
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